Damit Ihr Anliegen schnell und direkt bearbeitet werden kann, stehen wir Ihnen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 355 780 52 14, per E-Mail an info@zimmermann-team.de, über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder per WhatsApp unter +49 173 975 73 15.
Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Anfrage direkt an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet wird. So erhalten Sie schnell die passende Unterstützung für Ihr Anliegen.
Jeśli nie znaleźli Państwo odpowiedzi na swoje pytanie, oczywiście chętnie służymy Państwu osobistą pomocą. Prosimy o kontakt telefoniczny, pod adresem per E-Mail lub za pośrednictwem naszego formularza kontaktowego. Chętnie poświęcimy czas na rozpatrzenie Państwa sprawy i udzielimy indywidualnej, kompetentnej porady.
Ja, wir sind Vertragspartner von nahezu allen Krankenkassen in Deutschland. Sie können sich daher unabhängig davon, bei welcher deutschen Krankenkasse Sie versichert sind, gerne an uns wenden.
Ja. Wenn Sie bereits von uns versorgt werden, erhalten Sie in vielen Fällen die direkten Kontaktdaten Ihres zuständigen Fachberaters oder Experten. Dadurch können Sie bei Fragen, Anpassungswünschen oder Folgeterminen direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.
Sollten Ihnen die Kontaktdaten nicht vorliegen, hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter und stellt den Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter her.
Für die Beantragung Ihres Hilfsmittels bei der Krankenkasse benötigen wir das Originalrezept. Sie können uns dieses persönlich in einer unserer Filialen übergeben oder per Post zusenden.
Für eine schnelle Bearbeitung haben Sie außerdem die Möglichkeit, uns vorab eine Kopie oder ein Foto Ihres Rezepts über das Upload-Formular auf unserer Homepage, per E-Mail, WhatsApp oder Fax zukommen zu lassen. So können wir die ersten Schritte bereits einleiten, während das Originalrezept auf dem Weg zu uns ist.
Ärztliche Verordnungen für Hilfsmittel sollten möglichst zeitnah bei uns eingereicht werden. In der Regel müssen Rezepte innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden, da viele Krankenkassen ältere Verordnungen nicht mehr akzeptieren.
Für die Beantragung und spätere Abrechnung benötigen wir das Originalrezept. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Rezept möglichst frühzeitig zukommen zu lassen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Verordnung noch gültig ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen dies für Sie und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten.
Das Genehmigungsverfahren wird von uns zeitnah eingeleitet und an den Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) übermittelt. Sobald uns die schriftliche Genehmigung des Kostenträgers für Ihr Hilfsmittel vorliegt, informieren wir Sie. Ist dies noch nicht geschehen, können nur Sie selbst den Prozess beschleunigen, indem Sie sich an den Kostenträger wenden. Beachten Sie dabei, dass das Genehmigungsverfahren durchaus von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen dauern kann.
Die Wahl für Hilfsmittel liegt in der Hand Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Allerdings werden Ärztinnen und Ärzte individuelle Besonderheiten und auch Erfahrungen mit einem bestimmten Hilfsmittel berücksichtigen. Einen Überblick über Produkte, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, gibt das Hilfsmittelverzeichnis der GKV. Sofern Sie ein medizinisches Hilfsmittel wünschen, das über das notwendige Maß hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.
Ja, viele Hilfsmittel können auf Wunsch direkt zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Insbesondere Hilfsmittel aus dem Bereich Rehatechnik liefern wir nach individueller Absprache gerne an Ihre Wohnadresse.
Inkontinenz-Hilfsmittel werden bei uns grundsätzlich als Drei-Monats-Versorgung direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel („PflegeGut“) werden automatisch und regelmäßig durch unser Logistikunternehmen an Ihre Wunschadresse versendet.
Bei vielen anderen Hilfsmitteln sind jedoch Anproben, Testungen oder individuelle Anpassungen erforderlich, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Diese Termine führen wir in der Regel persönlich und direkt vor Ort durch.
Versicherte ab 18 Jahre zahlen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch EUR 5,00 und höchstens EUR 10,00 für jedes Hilfsmittel. Für gemietete Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung EUR 10,00 für die gesamte Dauer der Mietzeit. Für Verbrauchsmittel, zum Beispiel Materialien bei Inkontinenz, beträgt die Zuzahlung 10% des Preises je Packung. Allerdings ist sie auf höchstens EUR 10,00 für den Monatsbedarf begrenzt.
Manche Hilfsmittel, wie beispielsweise orthopädische Schuhe, sind zugleich Gebrauchsgegenstände. Für diesen Gebrauchsanteil des Gegenstands fällt ein Eigenanteil an, der abhängig von der Gesamthöhe der Kosten unterschiedlich ausfallen kann. Gerne informieren wie Sie über die individuell anfallenden Kosten.
Werden Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen gewählt, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen, handelt es sich um eine höherwertige Versorgung. Man spricht von einer ,wirtschaftlichen Aufzahlung‘. Menschen entscheiden sich oft aus sehr persönlichen Gründen für ein Aufzahlungsprodukt. Neben besonderen Funktionalitäten des Hilfsmittels oder dem Vertrauen in ein bestimmtes Markenprodukt können auch optische Aspekte oder eine einfachere Handhabung eine Rolle spielen.
Auch für Privatversicherte bildet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes die Grundlage für die Kostenübernahme und -erstattung von medizinischen Hilfsmitteln. Allerdings bieten die privaten Krankenversicherungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln individuelle Leistungen und Tarife an. Erstattet werden von den privaten Krankenkassen jeweils nur die medizinischen Hilfsmittel zu den Konditionen, die in den Tarifbedingungen aufgeführt sind. Zudem gelten die mit der privaten Krankenkasse vereinbarten Höchstgrenzen und Zeitintervalle. Damit können die Leistungen und Zuzahlungen je nach Kasse und gewähltem Tarif sehr stark voneinander abweichen. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sich vor der Bestellung eines Hilfsmittels bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren. Privat Versicherte treten grundsätzlich in Vorleistung und bekommen die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet.
Die Voraussetzung für eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist eine unzumutbare finanzielle Belastung. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt derzeit laut Sozialgesetzbuch (SGB) bei 2% der jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Grenze bei 1%. Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen herangezogen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von Zuzahlungen grundsätzlich ausgenommen.
Bei medizinischen Hilfsmitteln, die gleichzeitig auch Gebrauchsgegenstände sind (wie beispielsweise orthopädische Schuhe), wird für diesen Gebrauchsanteil des Gegenstands ein Eigenanteil erhoben, der abhängig von der Gesamthöhe der Kosten unterschiedlich ausfallen kann. Gerne informieren wie Sie über die individuell anfallenden Kosten.
Der Kostenträger übernimmt bei bestimmten Hilfsmitteln zwei medizinische Hilfsmittel pro Jahr. Demnach kann der Arzt oder die Ärztin jährlich z. B. zwei Verordnungen ausstellen. Bei der Erstversorgung mit beispielsweise medizinischen Kompressionsstrümpfen oder orthopädischen Einlagen kann der Arzt direkt eine Wechselversorgung verordnen (beispielsweise aus hygienischen Gründen). Auch bei Schuhzurichtungen ist bereits bei der Erstversorgung eine Mehrfachausstattung mit bis zu maximal drei Paar Konfektionsschuhen möglich. In der Nachversorgung können bis zu zwei weitere Ausstattungen erfolgen. Grundsätzlich entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die Zahl der medizinisch notwendigen Versorgungen. Nur in Einzelfällen wird die Kostenübernahme von ärztlichen Verordnungen abgelehnt. Ein Grund dafür kann sein, dass die Notwendigkeit des Hilfsmittels nicht ausreichend erläutert oder der Antrag falsch gestellt wurde. In solchen Fällen wenden Sie sich zunächst an Ihre Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt und überlegen Sie, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Ja, ein Termin ist notwendig, da gleichzeitig eine individuelle und intensive Beratung erfolgt. Wir möchten Sie weiterhin darüber informieren, dass die Terminierung meist Vormittags erfolgt, da dies der beste Zeitpunkt zum Ausmessen von Kompressionsstrümpfen ist. Denn die Beine schwellen im Tagesverlauf etwas an und die Passform der Kompressionsstrümpfe ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden. Nur perfekt passende Kompressionsstrümpfe können Ihnen helfen! Bringen Sie etwas Zeit mit, um in Ruhe aus unserem Sortiment an ansprechenden Farben und Qualitäten auszuwählen.
Nutzen Sie dazu geeignete Waschmittel aus unserem Sortiment. Unsere Fachkräfte beraten Sie gern ausführlich. Bitte beachten Sie zusätzlich die genauen Pflegehinweise des Herstellers, damit Ihr Produkt eine lange Nutzungsdauer hat.