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Orthopädische Einlagen für Sicherheits- und Berufsschuhe
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Orthopädische Einlagen für Sicherheits- und Berufsschuhe kommen zum Einsatz, wenn Beschwerden oder Fehlbelastungen im Arbeitsalltag auftreten oder eine medizinische Versorgung der Füße erforderlich ist. Sie können dazu beitragen, die Fußstellung zu unterstützen, Druckbelastungen zu reduzieren und den Tragekomfort bei langem Stehen, Gehen oder körperlicher Arbeit zu verbessern.

Vor jeder Versorgung erfolgt eine individuelle Beratung, um die Ursache der Beschwerden zu beurteilen und die geeignete Einlagenversorgung entsprechend der persönlichen Anforderungen und der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auszuwählen.

Zertifizierte Einlagen und Versicherungsschutz
Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Damit die Schutzfunktion des Sicherheitsschuhs und der Versicherungsschutz erhalten bleiben, dürfen ausschließlich baumustergeprüfte und zertifizierte orthopädische Einlagen verwendet werden. Nicht zugelassene Gel-, Fell- oder private Einlagen können die Schutzwirkung des Schuhs beeinträchtigen.

Kostenübernahme
Die Bereitstellung von Sicherheitsschuhen gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen des Arbeitsschutzes. Die Kosten für orthopädische Einlagen oder orthopädische Anpassungen können vom Arbeitgeber übernommen werden, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Erfolgt keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, kann – abhängig von der persönlichen Situation – eine Kostenübernahme durch andere Kostenträger möglich sein. Hierzu zählen insbesondere die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung sowie nach einem Arbeitsunfall die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für orthopädische Einlagen oder Schuhzurichtungen an Sicherheitsschuhen in der Regel nicht.

Wichtig Der Antrag auf Kostenübernahme muss grundsätzlich vor dem Kauf oder der verbindlichen Bestellung gestellt werden.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch die antragstellende Person beim zuständigen Kostenträger. Im Rahmen der persönlichen Beratung erstellen wir den erforderlichen Kostenvoranschlag und stellen die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung zur Verfügung.

Zuständigkeit und erforderliche Unterlagen
Agentur für Arbeit

(Versicherungszeit unter 15 Jahren)

Benötigt werden

  • eine Verordnung | Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte orthopädische Einlagen nach Maß zuzüglich der Diagnose“
  • ein formloses Antragsschreiben mit folgendem Text: „Hiermit beantrage ich ein Paar baumustergeprüfte Einlagen für Sicherheitsschuhe.“ Versehen Sie das Schreiben mit Datum und Unterschrift.
  • den Antrag G0100 der Deutschen Rentenversicherung
  • eine „Notwendigkeitsbescheinigung G0134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.
  • der personalisierte Antrag ist über die Agentur für Arbeit erhältlich

Deutsche Rentenversicherung
(Versicherungszeit ab 15 Jahren)

Benötigt werden

Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren
Benötigt werden

Filialen

Wohnortnahe, individuelle und qualifizierte Hilfsmittelversorgung

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