Mit unseren orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhe - sind Sie auch bei schweren Einsätzen immer sicher und bleiben gesund!
ORTHOPÄDISCHE EINLAGEN FÜR SICHERHEITS- UND BERUFSSCHUHE
Häufig müde, schwere Beine oder Schmerzen in den Füßen? Nach einem langen Arbeitstag leiden Sie unter Knie oder Rückenbeschwerden und suchen stützende orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe? Dann können wir Ihnen fachgerechte Hilfe anbieten.
Fußfehlstellungen können Knie und Rückenbeschwerden verursachen, die durch langes Gehen, Stehen oder schweres Heben im Arbeitsalltag verstärkt werden. Orthopädische Einlagen für Sicherheits- und Berufsschuhe können dabei helfen, die Füße zu schützen und Fehlbelastungen zu vermeiden, die zu dauerhaften Schmerzen im Bewegungsapparat führen können.
Es ist daher wichtig, bei Schmerzen rechtzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren, um den Grund für Ihre Beschwerden zu ermitteln und eine entsprechende Empfehlung für Einlagen im Sicherheitsschuh zu erhalten, um dauerhafte Schädigungen und schwerwiegende Erkrankungen zu vermeiden.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Ein Versicherungsschutz ist nur mit zertifizierten Einlagen für Sicherheitsschuhe gewährleistet. Einlagen für Sicherheitsschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz und unterliegen daher hohen Anforderungen. In Sicherheitsschuhe dürfen nur zertifizierte orthopädische Einlagen getragen werden, um den Fuß bestmöglich zu schützen und die Haftung bei einem möglichen Arbeitsunfall nicht zu beeinträchtigen. Wenn Gel-, Fell- oder private Einlagen getragen werden, kann der Schuh seine Schutzfunktion nicht erfüllen und im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
KOSTENERSTATTUNG DURCH DEN ARBEITGEBER
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung von Sicherheitsschuhen gemäß Arbeitsschutzgesetz. Kosten für orthopädische Anpassungen oder Einlagen in Sicherheitsschuhen kann der Arbeitgeber übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
WEITERE KOSTENTRÄGER
Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Tragen Sie Ihre Einlagen aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keinerlei Kosten für die orthopädische Schuhzurichtung von Sicherheitsschuhen, Maßanfertigungen von Sicherheitsschuhen oder auch orthopädischen Einlagen für
Sicherheitsschuhe.
Wichtig ist:
Der Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ muss immer vor dem Kauf bzw. der verbindlichen Bestellung gestellt werden und nur die tatsächlichen Kosten werden erstattet.
So beantragen Sie Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe:
Bei einer Versicherungszeit kleiner als 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Dafür benötigen Sie:
- eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte orthopädische Einlagen nach Maß zuzüglich der Diagnose“
- ein formloses Antragsschreiben mit folgendem Text:
„Hiermit beantrage ich ein Paar baumustergeprüfte Einlagen für Sicherheitsschuhe.“ Versehen Sie das Schreiben mit Datum und Unterschrift.
- den Antrag G0100 der Deutschen Rentenversicherung,
- eine „Notwendigkeitsbescheinigung G134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.
- der personalisierte Antrag ist über die Agentur für Arbeit erhältlich
Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag bei der Agentur für Arbeit ein.
Bei einer Versicherungszeit größer als 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Dafür benötigen Sie:
- einen Ärztlichen Befundbericht,
- eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte orthopädische Einlagen nach Maß zuzüglich der Diagnose“
- den Antrag G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung,
- eine „Notwendigkeitsbescheinigung G134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.
Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
Bei einer Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie:
- ein Rezept Ihres Hausarztes
- den Antrag G135